Leider nicht zu Ende gedacht,
Schieflagen beheben!
Im Sommer 2023 hat das Parlament endlich das Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung verabschiedet, das die schrittweise Anhebung der Einstiegsbesoldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach A13 bzw. EG13 regelt.
Doch gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Denn leider hat die Landesregierung sich nicht zu einer grundlegenden Reform der Lehrkräftebesoldung durchringen können. Statt die Besoldungsarchitektur komplett auf neue Füße zu stellen, hat man einen singulären Baustein innerhalb der Besoldungspyramide verändert, was zwangsläufig zu einer Schieflage führt.
Lehrkräfte in Funktions- und Leitungsämtern fragen zu Recht: „Was ist mit dem Abstandsgebot?“, Lehrkräfte im ersten Beförderungsamt: „Wenn das Eingangsamt jetzt A13 wird, was ist dann mit mir?“. Und Fachleitungen in der Sekundarstufe I sowie in der Grundschule weisen zu Recht darauf hin, dass „A13 für alle“ zwar das Eingeständnis ist, dass die Arbeit von Lehrkräften unabhängig von der Schulform gleich wertvoll ist und künftig deshalb gleich bezahlt wird, dass das aber mitnichten für Fachleitungen gelte.
Kurzum: Die Sache ist nicht zu Ende gedacht.
lehrer nrw fordert deshalb eine Besoldungsanhebung für Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt, in Funktions- und Leitungsämtern sowie Funktionsstellen für Fachleitungen im Sek-I-Bereich.